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:: Reisebedingungen ::

Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und
die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein
verbindlich an.
1. Abschluß des Reisevertrages
Ihre telefonische oder schriftliche Anmeldung ist ein verbindliches
Angebot zum Abschluss einer Mietvereinbarung unter Einschluss
unserer Reise und Zahlungsbedingungen, die Sie damit anerkennen.
Die Mietvereinbarung wird für uns verbindlich, wenn wir
Ihnen bzw. Ihrer Buchungsstelle die Reiseanmeldung schriftlich
bestätigen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb 2 Tagen
nach Eingang der Anmeldung bei uns, es sei denn, es sind noch
Rückfragen bei unseren Vertragspartnern erforderlich. Die
Buchungsstellen sind lediglich als Vermittler für einen
Reisevertragsabschluß mit uns tätig; deren Zusagen
und Nebenabreden werden nur bei schriftlicher Bestätigung
durch uns verbindlich. Die Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt
oder beauftragt, vom Katalog oder den Bedingungen abweichende
Zusicherungen gleich welcher Art zu geben oder sonstige Vereinbarungen
zu treffen.
2. Buchung
a) An- und Restzahlung
Nach Erhalt von Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine
Anzahlung von 50% des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig.
Der Restbetrag ist spät. zwei Wochen vor Ankunft fällig.
Andere Vereinbarungen sind möglich.
b) Nebenkosten
Heiz -, Stromkosten, eventuelle Sonderbenutzungsgebühren
sowie die Kurtaxe sind am Ferienort zu entrichten. Bei Sonderaktionen
sind die Nebenkosten in voller Höhe zu entrichten und von
den prozentualen Ermäßigungen ausgenommen.
c) Kundenwünsche
nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Mündliche Nebenabreden
sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden
3. Leistungen
a) Die Reisevorbereitung und Bearbeitung Ihrer Reservierung
nehmen wir gewissenhaft vor und erfüllen die vertraglich
vereinbarte Leistung ordnungsgemäß; aus Landes- oder
orttypischen Gepflogenheiten können sich Besonderheiten
ergeben. Für Angaben in Prospekten von Hotels,
Mietobjekten, Ferienorten und Liftgesellschaften können
wir keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von uns oder
unseren Vertretungen ausgegeben bzw. den Reiseunterlagen beigefügt
waren, es sei denn, wir hätten die Unrichtigkeit der Angaben
gekannt oder kennen müssen; gleiches gilt für Skipassermäßigungen
(Fremdleistungen der Liftgesellschaften). Örtliche Gegebenheiten,
die nicht das Ferienobjekt betreffen, sind keine Leistungen
von uns und fallen daher auch nicht unter unseren Verantwortungsbereich.
Dies gilt insbesondere für Entfernungsund Zeitangaben bezüglich
Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, Sportstätten,
Skipasspreise, Sportgeräteverleih etc. b) Belegung des
Mietobjekts Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Katalog
angegebenen Personenzahl (auch Kinder ab dem 3. Lebensjahr zählen
als volle Person) bzw. laut Angaben der Reisebestätigung
belegt werden, überzählige Personen können wir
ausweisen. Bestätigen wir schriftlich die Belegung mit
zusätzlichen Personen über die Katalogausschreibung
hinaus, muss in der Regel damit gerechnet werden, dass keine
zusätzlichen Schlafgelegenheiten und entsprechende Wohnungsausstattung
vorhanden
sind.
c) Grundrisse
Bei den im Internet abgebildeten Grundrissen handelt es sich
um ungefähre Zeichnungen hinsichtlich Größe,
Anordnung der Räume und Zahl der Räume etc.
e) Haustiere
Das Mitnehmen von einem Haustier ist gestattet. Für eventuelle
Beschädigungen und Verunreinigungen kommt der Mieter auf.
f) Übernahme
In der Regel können Sie das Mietobjekt am Anreisetag ab
15.00 Uhr übernehmen. Bei Anreiseverzögerung ist Dr.
LERCHBAUMER unverzüglich zu verständigen. Sollten
Sie die vereinbarte Anreisezeit versäumen, kann ein ordnungsgemäßer
Empfang nicht garantiert werden. In jedem Fall sollte eine Stunde
vor Ankunft Herr Dr. Lerchbaumer verständigt werden.
g) Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt
einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen
zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein
Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher
Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während
der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer
Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
h) Mängel
Während der Mietzeit entstehende Mängel, müssen
Sie umgehend melden. Bei Übernahme und Rückgabe des
Mietobjekts sind etwaige Mängel oder Schäden sofort
der Verwaltung zu melden.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Rücktritt
Rücktritt ist jederzeit möglich. Stornogebühr
bei Rücktritt bis zwei Monate vor Ankunft 25%,
während der letzten zwei Monate 50% des Mietpreises ohne
Nebenkosten. Wird ein vom Mieter ein Ersatzmieter zu den gleichen
Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum gefunden,
wird nur eine Umbuchungsgebühr von 10% des Mietpreises
berechnet.
Die Mindestgebühr beträgt hier jedoch € 50,-.
Stornierungen müssen immer schriftlich mitgeteilt werden.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich
aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog und aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im
Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter
bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Katakogangaben
zu erklären, über die der Reisende vor Reiseantritt
selbstverständlich informiert wird.
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen
von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns
wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, soweit
die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reiseleistung nicht beeinträchtigen.
8. Mitwirkungspflicht
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet,
bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu
vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung,
Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft
dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche
insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen
liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen
unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben
ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos
unterlassen werden. Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter,
Agentur usw.) haben weder die
Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter des Vermieters,
noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und
rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.
9. Haftung
Die Mieter und ihre Mitreisenden benutzen die Anlage auf eigene
Gefahr. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb
unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Krieg, Streik
und Aussperrung, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen,
Naturkatastrophen usw. sowie für Leistungsstörungen
im Bereich öffentlicher Versorgungsund Entsorgungseinrichtungen
(z.B. Wasser, Strom und sonstige Energie) kann keine Haftung
übernommen werden, insbesondere, wenn diese
Störungen durch Höhere Gewalt oder die örtlichen
klimatischen Verhältnisse bedingt sind.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisediebstahls-, Krankheits-
und Unfallversicherung.
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